Erforderliche Sicherheitsausrüstung

Für das Befahren von einer Rennstrecke gibt es Mindestanforderungen an die Sicherheitsausrüstung vom Fahrer / Beifahrer.

Die französische Motorsportbehörde gibt für das Befahren von Rennstrecken in Frankreich eine Regelung zum Umfang der zu tragenden Sicherheitsausrüstung vor.

Diese Vorschrift wird in zwei Kategorien unterteilt:

 

Kategorie 1

  • Fahrzeuge ohne Überrollstruktur (z.B. Serienfahrzeuge)
  • Fahrzeuge mit Überrollbügel (z.B. rennsportnahe Modelle wie Porsche GT3, X-Bow

 

Kategorie 2

  • Fahrzeuge mit Zelle / Käfig
  • Sportprototypen und offene Fahrzeuge (Radical, Caterham, Einsitzer etc.)